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MITARBEITERSCHULUNG

Betrieblicher Ersthelfer

Durch Arbeitsschutzgesetz und DGUV Vorschrift 1 wird geregelt, dass ein Unternehmen über eine angemessene Anzahl von ausgebildeten Betrieblichen Ersthelfern verfügen sollte. Dabei ist auch die Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Generell gilt aber für Verwaltung und Handel, dass 5 % der Belegschaft Ersthelfer sein sollen. In anderen Betrieben sind dies 10 % der Belegschaft. Die Ausbildung ist alle 2 Jahre aufzufrischen.

Wir bieten Ihnen von den Berufsgenossenschaften zugelassene Erste-Hilfe-Schulungen zum Betrieblichen Ersthelfer an – in Ihren Räumen oder bei uns im Hause. Fragen Sie uns nach einem Termin.

Fakten
  • 9 Unterrichtseinheiten (ein Schulungstag)
  • Durch die Berufsgenossenschaften zugelassen
  • Erfahrener Ausbilder
Zulassungsvoraussetzungen
  • Angestellter Ihres Unternehmens
  • Mindestalter 18 Jahre
Lehrgang

Ihre Mitarbeiter erlernen grundlegende Erste-Hilfe-Kenntnisse. Das Erkennen von Notlagen, das Feststellen von Bewusstlosigkeit und Atemstillstand wird ebenso thematisiert wie die daraus folgenden Maßnahmen: Stabile Seitenlage bzw. Herz-Lungen-Wiederbelebung. Einfache Verbände gehören ebenso zum Unterrichtsstoff wie auch der Umgang mit einem Defibrillator.

Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Personalgewinnung. Von einer reinen Vermittlungstätigkeit bis hin zu exklusiven Ausbildungsklassen mit neuen Mitarbeitern für Ihr Unternehmen stehen wir aktiv und engagiert an Ihrer Seite.