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SICHERHEITSGEWERBE

Waffensachkundeprüfung gemäß § 7 WaffG

Mit unserer einwöchigen Schulung für die Waffensachkundeprüfung gemäß § 7 WaffG öffnen sich Dir Türen in neue Aufgabenbereiche: Bewachungen von Kasernen und anderen militärischen Einrichtungen oder der Geld- und Werttransport, um nur die häufigsten zu nennen. 

Dabei stehen Sicherheit und Verantwortungsbewusstsein für uns an erster Stelle. Unser Ziel ist nicht nur die Vermittlung von Waffenrecht und Waffentechnik, sondern vor allem von sicherer Handhabung, Verantwortungsgefühl und einem realistischen Blick auf den Nutzen von Schusswaffen im bundesdeutschen Alltag des Bewachungsgewerbes.

Fakten
  • Dauer 1 Woche
  • 40 Unterrichtseinheiten
  • Abschlussprüfung nach § 7 WaffG für Kurzwaffen
Zulassungsvoraussetzungen
  • Persönliches Beratungsgespräch
  • Einwandfreies Führungszeugnis (ohne Eintrag)
  • Waffenrechtliche Zuverlässigkeit*
  • Waffenrechtliche Eignung*
  • Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Mindestalter 18 Jahre
Was Dich Waffenträger erwartet

Wer eine Schusswaffe führt, darf nicht dem Fehler verfallen, die Schusswaffe in alle Problemlösungen einzubauen. Man ist dafür verantwortlich, dass nicht andere Personen bei Unfällen zu Schaden kommen oder die Waffe bzw. Munition abhandenkommt. Gleichzeitig sind die Bewachungsaufgaben sehr verantwortungsvoll. Du bewachst hohe Werte, Geschäftsgeheimnisse oder gefährdete Objekte und Personen.

Lehrgang

Unter Anleitung erfahrener Ausbilder führen wir Dich in 40 Unterrichtseinheiten in die erforderlichen Kenntnisse des Waffenrechts, der Notwehr und Notstände sowie der Waffentechnik ein, während wir Dich bereits auf die sichere Handhabung von Schusswaffen und die Sicherheitsregeln vorbereiten. Auf dem Schießstand erlernst Du die erforderliche Treffsicherheit.  Lehrgang und Prüfung nach § 7 WaffG sind auf Kurzwaffen, also Pistolen und Revolver, sowie das Bewachungsgewerbe im Sinne von § 28 WaffG ausgerichtet. 

Unsere Unterrichtszeiten sind täglich von 08.15-15.15 Uhr. Sämtliche Lehrmaterialien erhältst Du von uns.

*Personen, bei denen Anhaltspunkte bestehen, dass sie in der Regel oder grundsätzlich waffenrechtlich nicht zuverlässig oder nicht persönlich geeignet sind, können jederzeit von der Teilnahme an der Schulung und Prüfung ausgeschlossen werden. Gleiches gilt bei unsicherem oder gefährlichem Verhalten an der Schusswaffe.

 

Bereite Dich mit Hilfe unserer Lernapp und unserem Lehrbuch auf die Sachkundeprüfung nach §34a GewO vor!

 

Unser Lehrbuch

 

Unsere Lernapp

Bereite Dich mit Hilfe unserer Lernapp auf die Waffensachkunde-prüfung nach §7 WaffG vor!

 

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